Was lange währt, wird endlich gut. Durch das Bürokratieentlastungsgesetz II wurde nach einem langen und zuletzt etwas ins Stocken geratenem Gesetzgebungsverfahren (Beschluss des Bundesrats am 12.05.2017) schließlich die Grenze für Kleinbetragsrechnungen von 150 € (brutto) auf 250 € (brutto) angehoben. Erfreulicherweise gilt die Regelung bereits rückwirkend zum 01.01.2017.
Dies hat vor allem Auswirkungen auf den Vorsteuerabzug. Bei Kleinbetragsrechnungen ist dieser auch möglich, wenn insb. Name und Anschrift des Leistungsempfängers fehlen.
Ein häufiger Anwendungsfall von Kleinbetragsrechnungen sind Bewirtungsbelege bei Geschäftsessen. Diese maschinell erstellten Belege haben zwar freie Zeilen zur Angabe von Anlass und Teilnehmer des Geschäftsessens. Sie enthalten aber i.d.R. nicht Namen und Anschrift des bewirtenden Unternehmers. Solche Bewirtungsbelege können nunmehr (rückwirkend seit 01.01.2017) bis zu einem Betrag von 250 € statt bisher 150 € akzeptiert werden.
Bei darüber liegenden Bewirtungskosten ist jedoch weiterhin eine „normale“
ordnungsgemäße Rechnung anzufordern, die Name und Anschrift des bewirtenden Gastes enthält. Nur so ist der Vorsteuer- und (ggf. teilweise) Betriebsausgabenabzug gewährleistet.
Anforderungen an eine ordnungsgemäße Rechnung:
Anforderung ordnungsgemäße Rechnung | Rechnung (> 250 €) | Kleinbetragsrechnung (≤ 250 €) |
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Name u. Anschrift des Leistungserbringers (=z.B. Gastwirt) | erforderlich | erforderlich |
Steuernummer oder UST-ID-Nr. des Leistungserbringers (z.B. Gastwirt) | erforderlich | nicht erforderlich |
Name und Anschrift des Leistungsempfängers (=z.B. Gast) | erforderlich | nicht erforderlich |
Rechnungsdatum | erforderlich | erforderlich |
Fortlaufende Rechnungsnummer | erforderlich | nicht erforderlich |
Leistungsdatum (= z.B. Tag der Bewirtung) | erforderlich | nicht erforderlich |
Leistungsbeschreibung (=z.B. verzehrte Speisen und Getränke) | erforderlich | erforderlich |
Entgelt (ggf. aufgeschlüsselt nach Steuersätzen) | erforderlich | Entgelt und Steuerbetrag in einer Summe ausreichend |
Jeweils anzuwendende Steuersätze | erforderlich | erforderlich |
Umsatzsteuerbetrag (bzgl. Entgelt) | erforderlich | Entgelt und Steuerbetrag in einer Summe ausreichend |