Kosten einer Straßensanierung als Handwerkerleistung?

In vielen Städten und Gemeinden stehen die Sanierungen von Straßen an. Dabei wird ein Großteil der Sanierungskosten auf die Anlieger umgelegt. Kann für die Ausbauarbeiten oder Sanierungsarbeiten, welche die Gemeinde umgelegt, die Steuerermäßigung für Handwerker-leistungen nach § 35a Einkommensteuer-gesetz (EStG) begehrt werden?

 

Nach Auffassung der Finanzverwaltung sind die Aufwendungen nicht im Haushalt ausgeführt worden und daher nicht begünstigt.

Die Rechtsprechung der Finanzgerichte ist hierzu nicht einheitlich.

 

Aktuell liegt ein Verfahren beim Bundesfinanzhof. In dem Verfahren mit dem Aktenzeichen VI R 50/17 muss der Bundesfinanzhof klären, ob und in welchem Umfang die auf das öffentliche Straßenland vor dem Grundstück des Steuerpflichtigen entfallenden Kosten für den Ersatz einer unbefestigten Sandstraße durch eine asphaltierte Straße durch die zuständige Gemeinde als Handwerkerleistungen zu berücksichtigen sind.

 

Der Ausgang des Verfahrens ist schwer einzuschätzen. Vergleichbare Fälle müssen – falls die Berücksichtigung der Aufwendungen durch das Finanzamt abgelehnt wird – durch Einspruch offen gehalten werden.