Sofern eine Person das bundesweite Baukindergeld bezieht, gewährt der Freistaat Bayern eine zusätzliche Förderung. Sie beträgt 300 € je Kind, für das Baukindergeld bezahlt wird. Zuständig für die Auszahlung der Förderung ist die Bayerische Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo).
Die Förderung wird jedoch nur an Personen ausbezahlt, die zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mindestens einem Jahr ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Bayern haben.
Außerdem förderberechtigt sind Personen, die zwar „neu zugezogen“ in Bayern leben, aber
- zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mindestens einem Jahr dauerhaft einer Erwerbstätigkeit in Bayern nachgehen, oder
- im Zeitraum ab dem 01.01.2018 bis zum 01.09.2018 die Baugeneh-migung für ihr Eigenheim erhalten oder einen notariellen Kaufvertrag abgeschlossen haben.