Änderungen beim gesetzlichen Mindestlohn
Der gesetzliche Mindestlohn wird alle zwei Jahre neu festgelegt. Zwar war die letzte Festlegung erst zum 01.01.2019. Allerdings sollte sich der Mindestlohn gemäß dem damaligen Beschluss der Bundesregierung in zwei Schritten erhöhen. Während sich der Mindestlohn zum 01.01.2019 auf 9,19 € erhöht hat, steht demgemäß nun zum 01.01.2020 der zweite Erhöhungsschritt auf 9,35 € an.
Neu ist allerdings, dass ab 2020 auch für Auszubildende ein Mindestlohn gilt (sog. „Azubi-Mindestlohn“). Er beträgt 515 € im ersten Lehrjahr. In den kommenden Jahren soll er schrittweise auf 620 € erhöht werden.
Auch für das Jahr 2020 bleiben aber bestimmte Personengruppen weiterhin vom Anwendungsbereich des Mindestlohns ausgeschlossen. Hierbei handelt es sich z.B. um
- Ehrenamtlich tätige Personen
- Jugendliche unter 18 Jahre, wenn sie keine abgeschlossene Berufsausbildung besitzen
- Langzeitarbeitslose für die ersten sechs Monate bei Aufnahme einer Tätigkeit
- Praktikanten bei schulisch- oder hochschulisch erforderlichen Praktika (bzw. bei freiwilligen Orientierungs-Praktika bis zu einer Dauer von drei Monaten)
Vorsicht bei Mini-Jobbern!
Mini-Jobber, die zum Mindestlohn geringfügig beschäftigt sind („450 €-Job“) stehen ihren Arbeitgebern wegen der Anhebung des Mindestlohns ab dem Jahr 2020 jeden Monat eine knappe Stunde weniger zur Verfügung. Nehmen Sie daher den Jahreswechsel zum Anlass, die monatliche Arbeitszeit bei solchen 450 €-Beschäftigten zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Anderenfalls kann es durch die Anhebung des Mindestlohns dazu kommen, dass die Beschäftigung in die sozialversicherungspflichtige Gleitzone rutscht.
Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Bürokratieentlastungsgesetzes III war zwischenzeitlich zwar eine Anhebung der Minijob-Grenze (z.B. auf 530 €) angedacht. Im endgültigen Gesetz ist die Änderung jedoch nicht enthalten. Es bleibt also auch 2020 bei der 450 €-Grenze.
Änderungen bei einigen Branchen-Mindestlöhnen
Neben dem gesetzlichen Mindestlohn werden zum 01.01.2020 auch einige Branchen-Mindestlöhne erhöht. Dies betrifft z.B.:
- Elektrohandwerk: 11,90 € (bisher: 11,40 €)
- Pädagogische Mitarbeiter: 16,19 € (bisher: 15,72 €)
- Pflegebranche: 11,35 € (West inkl. Berlin) und 10,85 € (Ost) – (bisher West inkl. Berlin: 11,05 €; bisher Ost: 10,55 €)
Im Laufe des Jahres 2020 werden die Mindestlöhne außerdem bei weiteren Branchen erhöht. Hierunter fallen das Maler- und Lackiererhandwerk und das Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk (jeweils ab Mai 2020).