Am 3.6.2020 hatte die Bundesregierung beschlossen, dass für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen mussten, eine Corona-Überbrückungshilfe eingeführt wird.
Seit dem 10.7.2020 sind nun Anträge auf Corona-Überbrückungshilfe möglich.
Mit dem vorliegenden Mandanten-Informationsbrief (Stand 12.7.2020) erhalten Sie hierzu wichtige Hinweise und Erläuterungen.