Antragsberechtigt sind Unternehmen und Organisationen aus allen Wirtschaftsbereichen, soweit sie ihre Geschäftstätigkeit in Folge der Corona-Krise anhaltend vollständig oder zu wesentlichen Teilen einstellen mussten und bei denen ein bestimmter Umsatzeinbruch vorliegt.
Antragsberechtigt sind auch Soloselbständige und Freiberufler.