Begünstigt werden Unternehmen, bei denen der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 zusammengenommen, um mindestens 60 % gegenüber dem zusammengefassten Umsatz April und Mai 2019 eingebrochen ist.
Beispiel
Umsatz April 2019 200.000 €
Umsatz Mai 2019 200.000 €
Summe Umsatz 2019 400.000 €
Umsatz April 2020 20.000 €
Umsatz Mai 2020 100.000 €
Summe Umsatz 2020 120.000 €
Umsatzeinbruch 2020 280.000 €
Bezogen auf 2019 70 %
Das Unternehmen ist antragsberechtigt, da mindestens 60 % Umsatzeinbruch.