Umsatzeinbruch mindestens 60 %

Begünstigt werden Unternehmen, bei denen der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 zusammengenommen, um mindestens 60 % gegenüber dem zusammengefassten Umsatz April und Mai 2019 eingebrochen ist.

Beispiel

Umsatz April 2019            200.000 €

Umsatz Mai 2019              200.000 €

Summe Umsatz 2019                                 400.000 €

Umsatz April 2020               20.000 €

Umsatz Mai 2020              100.000 €

Summe Umsatz 2020                                 120.000 €

Umsatzeinbruch 2020                               280.000 €

Bezogen auf 2019                                                70 %

Das Unternehmen ist antragsberechtigt, da mindestens 60 % Umsatzeinbruch.