Das Antragsverfahren läuft in 2 Stufen ab. Dabei muss das Antragsverfahren auf Überbrückungshilfe ausschließlich durch einen Steuerberater, Wirt-schaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer durch-geführt werden.
Die Beantragung muss zudem elektronisch erfolgen.
Erste Stufe
In der ersten Stufe (Antragstellung) sind die Antragsvoraussetzungen und die Höhe der erstattungsfähigen Fixkosten glaubhaft zu machen.
Die Überbrückungshilfe wird nach Bewilligung auf das Konto des Antragstellers überwiesen.
Zweite Stufe
In der zweiten Stufe (Schlussabrechnung) sind die Antragsvoraussetzungen zu belegen. Zu belegen sind insbesondere:
- tatsächliche Umsatzzahlen
- tatsächlich angefallene Fixkosten.
Ergeben sich hier Abweichungen gegenüber der Antragstellung, dann müssen zu viel erhaltene Überbrückungshilfen zurückgezahlt werden.
Für die Schlussabrechnung steht als spätester Termin der 31.12.2021.