Mit dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ unterstützt der Staat kleine und mittlere Ausbildungsbetriebe und ausbildende Einrichtungen, die in erheblichem Umfang von der Corona-Krise betroffen sind.
Wann ist ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) von der Corona-Krise in erheblichem Umfang betroffen?
Davon ist auszugehen, wenn ein KMU
- in der ersten Hälfte des Jahres 2020 wenigstens einen Monat Kurzarbeit durchgeführt hat oder
- der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 um durchschnittlich mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 eingebrochen ist.
Welche Arten von Förderung gibt es und wer ist jeweils begünstigt?
Das Bundesprogramm gewährt verschiedene Arten von Förderungen. Die Einzelheiten sind der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen.
Ziel | Voraussetzungen | |
Ausbildungs-prämie (einmalig 2.000 € je Aus-zubildenden) | Ausbildungs-plätze erhalten | Betroffenheit von Corona-KriseMind. ein Ausbildungsverhältnis im Aus-bildungsjahr 2020/2021Zahl der für das neue Ausbild-ungsjahr ge-schlossenen Ausbildungs-verträge auf dem durch-schnittlichem Niveau der letzten drei Jahre. |
Ausbildungs-prämie plus (einmalig 3.000 € je zu-sätzlichen Aus-zubildenden) | Zusätzliche Ausbildungs-plätze schaffen | Wie bei „Ausbil-dungsprämie“, allerdings muss die Zahl der für das neue Ausbil-dungsjahr ge-schlossenen Ausbildungsver-träge höher sein, als im Durchschnitt der letzten drei Jahre |
Zuschuss zur Ausbildungsvergütung (75 % der Ausbildungs-vergütung) | Kurzarbeit für Auszubildende vermeiden | Kurzarbeit mit Arbeitsausfall mind. 50%Aber keine Kurzarbeit für Auszubildende, sondern lau-fende Ausbil-dungsaktivitä-ten fortsetzen |
Übernahme-prämie (einmalig 3.000 €) | Übernahmen fördern | Fortführung einer Berufsaus-bildung (Über-nahme), die zuvor wegen einer Corona-krisenbedingten Insolvenz eines auszubildenden KMU vorzeitig beendet wurdeDie Übernahme muss spä-testens bis zum 31.12.2020 für die Dauer der restlichen Ausbildung erfolgt sein |
Ist auf den Zeitpunkt des Abschlusses des Ausbildungsvertrages abzustellen?
Für die Zuordnung zum neuen Ausbildungsjahr ist allein der Ausbildungsbeginn maßgeblich. Begünstigt sind Ausbildungen, die frühestens am 01.08.2020 beginnen. Wann der Ausbildungsvertrag abgeschlossen wurde, ist dagegen unerheblich. Es können also auch Ausbildungen gefördert werden, für die der Ausbildungsvertrag bereits vor dem 01.08.2020 abgeschlossen worden ist.
Antragsverfahren
Die Förderung ist bei der zuständigen Bundesagentur für Arbeit zu beantragen. Das Antragsverfahren ist seit August 2020 möglich. Die Bundesagentur für Arbeit stellt Antragsformulare als PDF-Dateien online zur Verfügung. Der Antrag ist ausgefüllt und unterschrieben per Post oder eingescannt als Datei per E-Mail einzureichen.
Einzelheiten und weiterführende Informationen können der Webseite der Bundesagentur für Arbeit entnommen werden (https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/bundesprogramm-ausbildungsplaetze-sichern).