In welcher Höhe nun die obig zu Grunde gelegten Fixkosten im Rahmen der Überbrückungshilfe III konkret gefördert = erstattet werden, hängt wiederum vom konkreten Umsatzeinbruch im Betrachtungszeitraum (November 2020 bzw. Januar 2021 bis Juni 2021) ab.
Hierbei greift eine Staffelungsregelung wie folgt:
• Umsatzeinbruch > 70 %
Erstattung von 90 % der Fixkosten
• Umsatzeinbruch ≥ 50 % bis ≤ 70 %
Erstattung von 60 % der Fixkosten
• Umsatzeinbruch ≥ 30 % bis < 50 %
Erstattung von 40 % der Fixkosten
• Umsatzeinbruch < 30 %
keine Erstattung
Hinweis
Der jeweilige Fördersatz ist hierbei pro Monat zu ermitteln.
Antragsberechtigte sollen bei ihrem Erstantrag als Vorauszahlung auf die endgültige Förderung durch die Bewilligungsstelle eine Abschlagszahlung in Höhe von 50 % der beantragten Förderung, jedoch höchstens 100.000 € für einen Monat. Der maximale Zuschuss beträgt 1,5 Millionen € pro Monat