Die Voraussetzungen für die Überbrückungshilfe III wurden gegenüber Phase I und auch Phase II erheblich gelockert.
Es ist daher sehr gut möglich, dass Sie die Voraussetzungen für die Phase III erfüllen, obwohl die Voraussetzungen für Phase I und II bei Ihnen nicht vorlagen.
Sprechen Sie uns daher direkt auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Förderung an. Gerne lassen wir Ihnen dahingehend im Vorfeld eine Arbeitshilfe zur Ermittlung der Fixkosten zur Ermittlung der Förderhöhe zukommen.