Der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld wurde über den 30.06.2021 hinaus verlängert. Für die Anmeldung von Kurzarbeit reicht es demnach weiterhin aus, wenn mindestens 10% der Beschäftigten betroffen sind (sonst eigentlich 33,33 % erforderlich). Außerdem werden bei Kurzarbeit zunächst auch weiterhin die Sozialversicherungsbeiträge zu 100% vom Staat übernommen. Ab Oktober 2021 erfolgt die Übernahme dann allerdings nur noch in Höhe von 50%.