Die Überbrückungshilfe III Plus wurde bis zum Jahresende verlängert. Die Antragsfrist endet demzufolge am 31.12.2021. Entsprechende Anträge sind durch prüfende Dritte (z.B. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) zu stellen.
Die bis Jahresende verlängerte Überbrückungshilfe III Plus ist inhaltlich nahezu unverändert zur Überbrückungshilfe III Plus für die Monate Juli bis September. Auch in der verlängerten Überbrückungshilfe III Plus sind Unternehmen mit einem Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent antragsberechtigt. Außerdem können all jene Unternehmen einen Antrag stellen, die im Juni 2021 für die Überbrückungshilfe III antragsberechtigt und im Juli von der Hochwasserkatastrophe betroffen waren.
Verlängert wurde auch die Neustarthilfe Plus für Soloselbständige. Für den Zeitraum Oktober bis Dezember 2021 können Soloselbstständige, deren Umsatz durch Corona weiter eingeschränkt ist, damit zusätzlich bis zu 4.500 € Unterstützung erhalten.