Deutschland hat bekanntlich eine neue Bundesregierung. Über die grundlegenden politischen Pläne und Absichten für die Legislaturperiode haben sich die Parteien der „Ampel-Koalition“ im Koalitionsvertrag vom 24.11.2021 verständigt. Steuerpolitisch ist in diesem Zusammenhang insbesondere auf folgende Punkte hinzuweisen:
- Die Vermögenssteuer ist wohl vom Tisch.
- Steuererhöhungen wurden nicht angekündigt (aber auch nicht ausdrücklich ausgeschlossen).
- Die Schuldenbremse soll ab 2023 wieder eingehalten werden.
- Einführung einer Superabschreibung für Wirtschaftsgüter, die dem Klimaschutz und der Digitalisierung dienen (Investitionsprämie) – begrenzt auf die Jahre 2022 und 2023
- Die Thesaurierungsbegünstigung und das erst neu geschaffene Optionsmodell für Personengesellschaften kommen auf den Prüfstand, inwiefern praxistaugliche Anpassungen erforderlich sind.
- Verlängerung der Homeoffice-Pauschale bis Ende 2022
- Verlängerung der erweiterten Verlustverrechnung bis Ende 2023 und Ausweitung des Verlustrücktrags auf die zwei unmittelbar vorangegangenen Wirtschaftsjahre
- Stärkere Ausrichtung des „Dienstwagen-Privilegs“ auf rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge
- Steuerliche Angleichung von Diesel und Benzin, sowie Überprüfung der Behandlung von Dieselfahrzeugen in der Kfz-Steuer
- Anhebung der linearen Abschreibung von 2% auf 3% für den Neubau von Wohnungen
- Steuerliche Förderung für neue „Wohngemeinnützigkeit“
- Mehr Flexibilität bei der Grunderwerbsteuer für die Bundesländer, um den Erwerb selbst genutzten Wohnraums zu fördern
- Vermeidung einer zukünftigen Doppelbesteuerung der Renten
- Anhebung des Sparerpauschbetrags auf 1.000 € (bisher 801 €).
- Einführung einer globalen Mindestbesteuerung
- Ausdehnung der Mitteilungspflicht für Steuergestaltungen auf rein nationale Sachverhalte. Dies jedoch nur für Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 10 Mio. €.
- Schaffung eines bundeseinheitlichen elektronischen Meldesystems zur Erstellung, Prüfung und Weiterleitung von Rechnungen (E-Invoicing)
- Organisatorische und personelle Verstärkung der Bundesfinanzbehörden
- Modernisierung und Beschleunigung von Betriebsprüfungen
- Weitere Digitalisierung des Besteuerungsverfahrens
Außerdem ist geplant, den Mindestlohn auf 12 € anzuheben und die Minijob-Grenze auf monatlich 520 € (bisher 450 €) zu erhöhen.