Der Gesetzgeber hat die Frist für steuerbefreite Corona-Sonderzahlungen bis zum 31.03.2022 verlängert
Achtung: In der Praxis dürfte diese Verlängerung jedoch ins Leere laufen, denn die Höhe des Bonus von 1.500 EUR wurde nicht erhöht. D.h. wurde von der Möglichkeit der steuerfreien Auszahlung schon im Jahr 2020 oder 2021 Gebrauch gemacht, bleibt es bei einem „Verbrauch“ des Auszahlungsvolumens. Es bleibt zu hoffen, dass die neue Regierung hier noch einmal nachjustiert.