Mindestlohn

Änderungen beim gesetzlichen Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt derzeit 9,60 € und erhöht sich zum 01.01.2022 auf 9,82 €. Ab dem 01.07.2022 wird der Mindestlohn dann planmäßig auf 10,45 € steigen.

Gemäß dem Ampel-Koalitionsvertrag ist sogar schnelle Erhöhung auf 12 € vorgesehen. Hierzu ist für Anfang 2022 ein Gesetzgebungsverfahren geplant. Wann die Erhöhung auf 12 € kommt, ist derzeit noch ungewiss.

Auch für das Jahr 2022 bleiben aber bestimmte Personengruppen weiterhin vom Anwendungsbereich des Mindestlohns ausgeschlossen. Hierbei handelt es sich z.B. um

  • Ehrenamtlich tätige Personen
  • Langzeitarbeitslose für die ersten sechs Monate bei Aufnahme einer Tätigkeit
  • Praktikanten bei schulisch- oder hochschulisch erforderlichen Praktika (bzw. bei freiwilligen Orientierungs-Praktika bis zu einer Dauer von drei Monaten)

Vorsicht bei Mini-Jobbern!

Mini-Jobber, die zum Mindestlohn geringfügig beschäftigt sind („450 €-Job“), stehen ihren Arbeitgebern wegen der Anhebung des Mindestlohns ab dem Jahr 2022 zunächst jeden Monat ca. eine Stunde weniger zur Verfügung. Zum 01.07.2022 wird sich wegen der planmäßigen Erhöhung des Mindestlohns die Höchstarbeitszeit dann noch einmal reduzieren. Nehmen Sie daher den Jahreswechsel zum Anlass, die monatliche Arbeitszeit bei solchen 450 €-Beschäftigten zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Anderenfalls kann es durch die Anhebung des Mindestlohns dazu kommen, dass die Beschäftigung in die sozialversicherungspflichtige Gleitzone rutscht.

Änderungen bei einigen Branchen-Mindestlöhnen

Neben dem gesetzlichen Mindestlohn werden zum 01.01.2022 auch einige Branchen-Mindestlöhne erhöht. Dies betrifft z.B.:

  • Elektrohandwerk: 12,90 € (bisher: 12,40 €)
  • Dachdecker (ungelernt): 13,00 € (bisher: 12,60 €)

Im Laufe des Jahres 2022 werden die Mindestlöhne außerdem bei weiteren Branchen erhöht. Hierunter fallen z.B. Gerüstbauer.