Ab dem 01.01.2022 ist für gewerbliche Minijobber auch die Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) über das elektronische Meldeverfahren an die Minijob-Zentrale zu übermitteln. Außerdem muss auch die Art der Versteuerung in der Datenübermittlung angegeben werden.
Arbeitgeber sollten daher frühzeitig die Steuer-ID ihrer gewerblichen Mitarbeiter in Erfahrung bringen. Dies ist eine 11-stellige Nummer. Sie ist dauerhaft gültig und wird vom Bundeszentralamt für Steuern vergeben.
Für Minijobber in privaten Haushalten gilt die Neuregelung nicht. Hier braucht auch 2022 weiterhin keine Steuer-ID übermittelt werden.