Die Entfernungspauschale ab dem 21. Entfernungskilometer wurde rückwirkend zum 01.01.2022 um 0,03 € von bisher 0,35 € auf nunmehr 0,38 € angehoben. Damit wurde eine eigentlich erst für 2024 vorgesehene Erhöhung wegen der gestiegenen Energiepreise vorgezogen. An der ohnehin geplanten Befristung der Maßnahme bis zum Ende 2026 hat der Gesetzgeber aber festgehalten. Somit wurde nunmehr also für die Veranlagungszeiträume 2022 bis 2026 die Entfernungspauschale ab dem 21. Entfernungskilometer auf 0,38 € erhöht.