Mit dem „Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz“ treten u.a. die folgenden Maßnahmen in Kraft:
- Vom 01. Oktober 2022 bis 31. März 2024 beträgt die Umsatzsteuer auf Gaslieferungen und die Lieferung von Fernwärme statt 19% nur 7%.
- Zusätzlich zum Arbeitslohn geleistete Zahlungen der Arbeitgeber zum Ausgleich der hohen Inflation werden bis zu einer Höhe von 3.000 € von der Steuer- und Sozialabgabenpflicht befreit (Inflationsausgleichsprämie). Die Auszahlung kann auch in mehreren Teilbeträgen erfolgen. Hinweis: Der Begünstigungszeitraum ist zeitlich befristet und gilt vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024.