Insbesondere in den sozialen Medien wurde die Aussage verbreitet, dass die Kombination der Steuerklassen III und V bereits ab dem Jahr 2023 nicht mehr möglich sei.
Richtig ist zwar, dass der Koalitionsvertrag eine solche Überführung der Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren der Steuerklasse IV vorsieht, jedoch ist diese Idee bisher in keinem Gesetzgebungsverfahren aufgegriffen worden.
Auch das Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat insoweit in einer Pressemitteilung klargestellt, dass es sich bei Informationen zu einem Wegfall der Steuerklassen III und V zum 01.07.2023. um sog. fake news handelt.
Die Steuerklassen III und V werden nicht abgeschafft! Vertrauen Sie in steuerlichen Fragen nicht auf „Expertenaussagen“ im Internet, sondern lieber Ihrem Steuerberater.
Hinweis: Dieses gilt auch für Meldungen einer geplanten Vermögensabgabe oder eines Lastenausgleichs bei Immobilien ab dem Jahr 2024. Auch nach den neuen Haushaltsplänen für das Jahr 2024 der Bundesregierung gibt es keinen Anhaltspunkt für die Einführung einer solchen Mehrbelastung! Auch hier handelt es sich daher um „fake news“.