Ab dem Jahr 2024 greifen weitere Entlastungen für alle Einkommensteuerpflichtigen Personen:
- Es erfolgt eine weitere Anpassung des Einkommensteuertarifs einschließlich einer Anhebung des Grundfreibetrags auf 11.604 €;
- Kinderfreibetrags werden ab 2024 auf 4.656 € bzw. 9.312 € angehoben;
- die Freigrenze beim Solidaritätszuschlag wird ebenfalls auf 18.130 € angehoben.