Wachstumsinitiative der Bundesregierung

Anfang Juli 2024 hat sich die Bundesregierung auf eine sog. „Wachstumsinitiative“ geeinigt. Dahinter verbirgt sich eine Vielzahl geplanter Maßnahmen, um der deutschen Wirtschaft Impulse für mehr wirtschaftliche Dynamik zu geben. Teilweise wurde die Umsetzung der Planungen auch schon mit ersten Gesetzesentwürfen vorangetrieben (vgl. dazu Punkt 2 und 3). Aus steuerlicher Sicht lassen sich insbesondere folgende geplante Maßnahmen hervorheben:

  • Abschreibungsbedingungen verbessern: teilweise bereits in Umsetzung, vgl. Punkt 2
  • Ausweitung Forschungszulage: teilweise bereits in Umsetzung, vgl. Punkt 2
  • Kalte Progression auch 2025 und 2026 vermeiden: teilweise bereits in Umsetzung vgl. Punkt 2
  • E-Mobilitätsstandort stärken:
    • Sonderabschreibung für Unternehmen für neu zugelassene vollelektrische und vergleichbare Nullemissionsfahrzeuge (rückwirkend zum 01.07.2024)
    • Erhöhung des Deckels für den Brutto-Listenpreis von 70.000 € auf 95.000 € bei der Dienstwagenbesteuerung für E-Fahrzeuge
    • Steuerliche Gleichstellung von ausschließlich mit E-Fuels betriebenen Kfz mit vollelektrischen Kfz
  • Steuerrecht vereinfachen: Vorschläge von Experten-Kommissionen werden geprüft
  • Mehrarbeit honorieren: Steuerfreie Zuschläge für Mehrarbeit, steuerlicher Anreiz für Ausweitung Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten
  • Arbeitsaufnahme in Deutschland steuerlich begünstigen: 30 %, 20 % bzw. 10 % steuerfreier Bruttolohn für ausländische Fachkräfte in den ersten drei Jahren