Steuerentlastungsgesetz

Die Bundesregierung hat nun aber noch einmal einen Anlauf genommen und möchte zumindest folgende Entlastungen noch umsetzen

  • Der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer soll um 312 EUR auf 12.096 EUR im Jahr 2025 und ab 2026 um weitere 252 EUR auf 12.336 EUR steigen, daneben werden sollen die Grenzen für höhere Steuersätze im Tarif nach oben verschoben werden, um eine sog. „kalte Progression“ zu verhindern.
  • Der steuerliche Kinderfreibetrag für den Veranlagungszeitraum 2025 um 60 EUR auf 6.672 EUR und ab dem Veranlagungszeitraum 2026 um 156 EUR auf 6.828 EUR angehoben werden.
  • Das monatliche Kindergeld soll ab dem Jahr 2025 um 5 EUR auf 255 EUR je Kind steigen.

Hinweis: Damit die Entlastungen kommen, muss auch die CDU im Bundesrat zustimmen. Die Zustimmung des Bundesrates könnte auch noch im Februar 2025 erfolgen. Die weitere Entwicklung bleibt hier abzuwarten.