Achtung: Inflationsausgleichsprämie nur noch bis 31.12.2024 möglich!

Bereits seit Herbst 2022 können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn eine steuer- und sozialversicherungsfreie Inflationsausgleichsprämie (IAP) bis zu einem Betrag von 3.000 € gewähren. Voraussetzung ist, dass die IAP den Arbeitnehmern noch bis zum 31. Dezember 2024 zufließt. Ohne Bedeutung ist hingegen der Beginn und die Dauer des Arbeitsverhältnisses. Die IAP kann z.B. auch dann gewährt werden, wenn das Arbeitsverhältnis erst seit kurzem besteht.

Wer kann von der IAP profitieren?

Eine steuerfreie IAP können nur Arbeitnehmer im steuerlichen Sinne erhalten. Hierzu zählen zum Beispiel:

  • Arbeitnehmer in Voll- oder Teilzeit,
  • kurzfristig Beschäftigte,
  • Minijobber,
  • Aushilfskräfte in der Land- und Forstwirtschaft,
  • Auszubildende,
  • Arbeitnehmer in Elternzeit,
  • Vorstände und Gesellschafter-Geschäftsführer, sofern der steuerliche Arbeitnehmerbegriff erfüllt ist

Was gilt bei nahestehenden Personen?

Bei Arbeitsverhältnissen zwischen nahestehenden Personen muss insbesondere geprüft werden, ob die Gewährung einer IAP auch unter Fremden üblich wäre (Fremdvergleichsgrundsatz). Wird nur pro Forma ein Vertrag abgeschlossen, um die steuerfreie IAP zu erhalten (zum Beispiel „Gefälligkeitsverhältnis“), besteht kein steuerlich anzuerkennendes Arbeitsverhältnis.

Vorsicht bei monatlicher Auszahlung!

Statt einer Einmalzahlung haben sich viele Arbeitgeber dazu entschieden, die IAP gleichmäßig auf den Begünstigungszeitraum zu verteilen und monatlich auszuzahlen. Dies führt bei der Auszahlung für den Monat Dezember 2024 zu einem Problem, wenn der Dezemberlohn (einschließlich der IAP) dem Arbeitnehmer erst nach dem 31. Dezember 2024 zufließt.

Da der Zufluss in diesem Fall außerhalb des Begünstigungszeitraums liegt, wird die gezahlte IAP steuer- und sozialversicherungspflichtig. Betroffene Arbeitgeber sollten daher dafür Sorge tragen, dass die im Dezemberlohn 2024 enthaltene IAP den Arbeitnehmern auch noch im Dezember zufließt.