Zum 01. Januar 2025 wird der Mindestlohn per Gesetz auf 12,82 € pro Stunde angehoben (bisher = 12,41 €). Seit Oktober 2022 ist die Minijobgrenze an die Entwicklung des Mindestlohns gekoppelt. Folglich führt eine Erhöhung des Mindestlohns auch zu einer Erhöhung der Minijob-Grenze. Diese liegt ab dem VZ 2025 bei 556 €.
Die Anhebung der Minijob-Grenze zieht die Anhebung der Midijob-Grenze nach sich. Diese steigt auf 556,01 €. Die obere Midijob-Grenze bleibt unverändert bei 2.000 €.