Seit kurzem ist der Referenten-Entwurf des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften bekannt. Das Gesetz wird auch „Jahressteuergesetz 2019“ genannt und ist noch in einem frühen Stadium des Gesetzgebungsprozesses.
Mit dem Gesetz plant der Gesetzgeber eine Fülle steuerlicher Änderungen, von denen im Folgenden nur einige wiedergegeben werden:
- Sonderabschreibung i.H.v. 50% für rein elektrische Lieferfahrzeuge
- Halber Bruttolistenpreis bei Elektro- und extern aufladbaren Hybridfahrzeuge wird verlängert bis Ende 2030 (stufenweise)
- Steuerfreiheit für Dienstfahrräder wird verlängert bis 2030.
- Anhebung der Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand von 12 € auf 14 € bzw. von 24 € auf 28 €.
- Zweckgebundene Geldleistungen, nachträgliche Kostenerstattungen, Geldsurrogate, u.a. sollen Einnahmen in Geld gleichgestellt werden. Damit wären viele aktuelle Gutschein-Modelle zur Ausnutzung der 44 €-Grenze bei Sachbezügen nicht mehr möglich.