Zum Schutz gegen die Manipulation von Kassensystemen hat der Gesetzgeber neue Regelungen eingeführt. Hiernach müssen ab dem 01.01.2020 grundsätzlich alle elektronischen Kassensysteme eine Zertifizierung vom BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) besitzen.
Das Problem in der Praxis ist: Es gibt noch keinen Anbieter, der ein solches zertifiziertes Kassensystem anbietet. Nach Auskunft des Deutsche Fachverbands für Kassen und Abrechnungssystemtechnik e.V. (DFKA) befinden sich derzeit zwei Hersteller im Zertifizierungsverfahren des BSI und haben eine Verfügbarkeit für das vierte Quartal 2019 angekündigt. Aus Wettbewerbsgründen darf das BSI jedoch nicht die Namen der Kassenhersteller mitteilen.
Es ist daher zu empfehlen, sich direkt an den Kassenhersteller zu wenden und eine entsprechende Möglichkeit der Aufrüstung des bestehenden Kassensystems auf den BSI-Standard anzufragen. Dieses ist insbesondere wichtig um entscheiden zu können, ob für das bestehende Kassensystem eventuell die Übergangsregelung bis 2022 greift (siehe unseren Mandanten-informationsbrief vom Juli 2019, Punkt 4).
Wesentlich ist hierbei die Unterscheidung, wann die Kasse angeschafft wurde:
- Die Anschaffung erfolgte nach dem 25.11.2010: Fragen Sie ihren Hersteller ob das Kassensystem auf BSI-Zertifizierung nachrüstbar ist? Falls ja, muss das System noch bis 01.01.2020 auf BSI-Zertifizierung umgerüstet werden. Falls nein, greift die Schonfrist bis 01.01.2023, d.h. das Kassensystem darf auch über den 31.12.2019 hinaus verwendet werden.
- Die Anschaffung erfolgte vor dem 25.11.2010: Ist das Kassensystem auf BSI-Zertifizierung nachrüstbar muss diese bis zum 01.01.2020 erfolgen. Falls nein muss ab 01.01.2020 ein neues Kassensystem mit BSI-Zertifizierung (keine Schonfrist) verwendet werden.
Hinweis: Möglicherweise wird der Termin für die BSI-Zertifizierungspflicht noch verschoben. Viele Berufsverbände drängen derzeit auf Fristverlängerung bzw. Fristverschiebung. Inzwischen hat das Bundesfinanzministerium für Oktober 2019 einen Erlass in Aussicht gestellt, der eventuell eine längere Übergangsfrist einräumt – dies ist jedoch keineswegs sicher. Es sollte daher unbedingt zeitnah zumindest die Anfrage an den Hersteller des aktuell benutzten Kassensystems bzgl. einer Umrüstbarkeit auf den BSI-Standard erfolgen.