Bereits im letzten Mandanteninformationsbrief vom 15.12.2019 (vgl. dort Punkt 2) haben wir auf die zum 01.01.2020 verschärfte Rechtslage bei den 44 €-Gutscheinen für Arbeitnehmer hingewiesen. Seitdem sind insbesondere Fälle der nachträglichen Kostenerstattung nicht mehr steuerfrei möglich (z.B. Arbeitnehmer legt Tankquittung beim Arbeitgeber vor und erhält Betrag erstattet).
Daneben sind durch die Gesetzesänderung aber auch Streitfälle entstanden, die bisher nicht eindeutig beantworten werden können. Hierzu zählen z.B. die Varianten „Amazon-Gutschein“, „Supermarkt-Gutschein“ oder „aufladbare Gutscheinkarten professioneller Anbieter“.
Wegen der großen praktischen Relevanz dieser Fälle, will die Finanzverwaltung hier zeitnah Klarheit schaffen und ihre Sicht der Dinge in einer internen Verwaltungsanweisung darlegen. Daran könnte sich die steuerliche Praxis dann orientieren.
Bedauerlicherweise ist bis dato noch keine offizielle Reaktion der Finanzverwaltung erfolgt. Die o.g. Fragen müssen also bis auf weiteres offen bleiben.
Sobald die erwartete Verwaltungsanweisung erschienen ist, werden wir sie hierüber zeitnah informieren.