Beim Umtausch eines Gegenstands wird die ursprüngliche Lieferung rückgängig gemacht. An ihre Stelle tritt eine neue Lieferung. Wird ein vor dem 1.7.2020 gelieferter Gegenstand in der Zeit vom 1.7. – 31.12.2020 umgetauscht, ist auf die neue Lieferung der ab 1.7.2020 geltende neue Steuersatz anzuwenden.
Beispiel:
Werner S erwirbt am 20.6.2020 einen Super-X-Bildschirm des Herstellers X für brutto 1.190 €. Am 3.7.2020 wird der Bildschirm in einen anderen Bildschirm des Herstellers Y umgetauscht. Dieser Bildschirm kostet am 3.7.2020 ebenfalls 1.190 € brutto.
Wirkung
Minderung Entgelt 19 %
100/119 von 1.190 = – 1.000,00 €
Minderung USt 19 % – 190,00 €
Erhöhung Entgelt 16 %
100/116 von 1.190 = + 1.025,86 €
Erhöhung USt 16 % % + 164,14 €