Vor dem 1.7.2020 ist sicherzustellen, dass ab 1.7.2020 Programme, Stammdaten, Verträge usw. den neuen USt-Sätzen von 16 % bzw. 5 % entsprechen.
So müssen u.a. angepasst bzw. upgedatet werden:
- Preislisten, Kataloge, Flyer
- Bestell-Software
- Online-Vertrieb – Preisangaben
- Fakturierungsprogramme
- Elektronische Kassensysteme
- Rechnungswesen-Software
Hierzu unterstützen wir Sie mit einer eigenen umfangreichen „Checkliste zur Mehrwertsteuer-Senkung – Handlungsbedarf in 7 Bereichen“.
Dies erhalten Sie bei uns auf Nachfrage.