Prozentuale Höhe der Überbrückungshilfe
Im Rahmen der Überbrückungshilfe wird ein bestimmter Teil der betrieblichen Fixkosten erstattet. Die Erstattung bemisst sich mit
- 80 % der Fixkosten bei mehr als 70 % Umsatzeinbruch
- 50 % der Fixkosten bei Umsatzeinbruch zwischen 50 % und 70 %
- 40 % der Fixkosten bei Umsatzeinbruch zwischen 40 % und 50 %
- 0 % der Fixkosten bei Umsatzeinbruch unter 40 %
im Leistungsmonat im Vergleich zum Vorjahres-monat.
Umsatzeinbrüche in Leistungsmonaten
Um die Überbrückungshilfe für die Monate Juni – August 2020 (Leistungsmonate) zu erhalten, müssen
- in den Monaten April und Mai 2020 summiert mindestens 60 % Umsatzeinbruch vorliegen
und
- in den Monaten Juni bis August 2020 muss ein Umsatzeinbruch von jeweils mindestens 40 % vorliegen.
Dabei wird jeder Monat des Leistungszeitraums für sich beurteilt. Entscheidend für die Höhe der Überbrückungshilfe ist somit die Höhe des Umsatzeinbruchs in den Monaten Juni – August 2020.
Höchstförderung
Die maximale Überbrückungshilfe ist für den gesamten Leistungszeitraum (Juni – August 2020) wie folgt gestaffelt:
- bis zu 5 Beschäftigte: 9.000 €
(monatlich 3.000 €)
- bis zu 10 Beschäftigte: 15.000 €
(monatlich 5.000 €)
- mehr als 10 Beschäftigte: 150.000 €
(monatlich 50.000 €).
In begründeten Ausnahmefällen können bei Betrieben mit bis zu 10 Beschäftigten aber auch (dann wiederum gedeckelte) höhere Erstattungen gewährt werden.
Beschäftigtenzahl
Für die Anzahl der Beschäftigten ist der Stichtag 29.02.2020 maßgebend.