Der Beitragssatz für die Künstlersozialabgabe wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales jährlich mittels Verordnung festgelegt. 2017 lag der Beitragssatz noch bei 4,8 % und sank dann ab 2018 auf 4,2 %. Gemäß der aktuellen Künstlersozialabgabeverordnung bleibt der Beitragssatz auch im Jahr 2021 unverändert bei 4,2 %. Die eigentlich angedachte Erhöhung wurde aufgrund der Corona-Krise nicht umgesetzt. Stattdessen wurden zusätzliche Bundesmittel eingesetzt („Entlastungszuschuss“).