Im Zuge der Maßnahmen zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie wurde die degressive Abschreibung wieder eingeführt. Sie beträgt das Zweieinhalbfache der jährlichen linearen Abschreibung, ist allerdings auf maximal 25 % der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten gedeckelt.
Die degressive Abschreibung ist jedoch auf solche Wirtschaftsgüter beschränkt, die 2020 oder 2021 angeschafft wurden. Für Wirtschaftsgüter die erst 2022 angeschafft werden, gelten dann wieder die regulären Abschreibungssätze.
Hinweis: Die ebenfalls im Zuge der Corona-Maßnahmen geschaffene Sofort-Abschreibung für sog. „digitale Wirtschaftsgüter“ bleibt aber auch 2022 erhalten. Sie greift z.B. für Laptops, Monitore, Drucker und Softwareprodukte.