Das Bundesfinanzministerium hat einen ersten Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2022 vorgelegt. Dieses sieht zahlreiche Entlastungen für Steuerpflichtige vor. U. a. enthält der aktuelle Entwurf folgende Maßnahmen:
- Anhebung des linearen AfA-Satzes für die Abschreibung von Wohngebäuden auf 3 %
- vollständiger Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen ab 2023
- Erhöhung des Sparer-Pauschbetrags von 801 € auf 1.000 € – bei Zusammenveranlagung von 1.602 € auf 2.000 €
- Anhebung des Ausbildungsfreibetrags von 924 € auf 1.200 €
- Steuerfreistellung des Grundrentenzuschlags
- Verfahrensverbesserungen bei der Riester-Förderung
Überraschenderweise sieht der Gesetzentwurf kaum Maßnahmen einer „Gegenfinanzierung“ vor. Lediglich die Anhebung des Afa-Satzes auf 3 % p.a. auch in den Fällen der Überschusseinkünfte soll mit einer zukünftigen Versagung der Möglichkeit des Ansatzes einer (nachgewiesenen) kürzeren Nutzungsdauer des Gebäudes einhergehen.
Es muss aber darauf hingewiesen werden, dass dies erst ein „erster Entwurf“ ist. Es ist zu erwarten, dass dieser im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens noch zahlreichen Änderungen unterworfen werden wird.