Für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen ist der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % für zubereitete Speisen über den 31.12.2022 hinaus bis zum 31.12.23 verlängert worden.
Achtung: Nach wie vor gilt die Ermäßigung des Steuersatzes jedoch nicht für Getränke!