Der Bund der Steuerzahler (BdSt) hat in einer Pressemitteilung vom 18. April bekannt gegeben, Musterverfahren gegen die aktuellen Grundsteuerbescheiden in den Bundesländern zu führen, welche die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer nach dem sog. Bundesmodell ermitteln. Entsprechende Musterprozesse seien bereits in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen und in Nordrhein-Westfalen anhängig.
Hierzu hat der BdSt gemeinsam mit den Haus- & Grund-Verbänden ein Rechtsgutachten bei Herrn Prof. Dr. Gregor Kirchhof (Uni Augsburg) in Auftrag gegeben. Dieses legt erhebliche Zweifel an der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der neuen Grundsteuer offen.
Laut dem Gutachten bestehen bereits Probleme, wie der Bund seine Gesetzgebungskompetenz genutzt habe. Das Gesetz enthalte „erhebliche kompetenzrechtliche Konstruktionsfehler“, welche im Ergebnis zu einer Verfassungswidrigkeit führen würden.
Der ganz wesentliche Kritikpunkt betrifft jedoch ausdrücklich (nur) die Berechnungsmethodik des Bundesmodells und des Modells Baden-Württembergs: Nach Prof. Kirchhof sind die Bodenrichtwerte nicht als Rechengröße für die Berechnung der Grundsteuer tauglich, da diese nicht vergleichbar wären und systematische Bewertungslücken aufweisen würden. Der Bund schaffe damit kein eigenes Bewertungssystem für die Grundsteuer, obwohl das Bundesverfassungsgericht ein solches System ausdrücklich verlangt habe. Das an der Einkommensteuer orientierte Bewertungssystem stelle daher einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz nach Artikel 3 des Grundgesetzes dar. Daneben bemängelt Prof. Kirchhof, dass individuelle Umstände nicht hinreichend berücksichtigt werden könnten, wie z.B. Baulasten, Denkmalschutz-Auflagen, Immissionen, Baumängel oder ein besonders guter Erhaltungszustand. Damit werden maßgebliche Parameter gleichheitswidrig außer Acht gelassen.
Der Bund der Steuerzahler Deutschland sowie Haus & Grund Deutschland appellieren an die Bundesregierung sich für ein Grundsteuersystem der Länder Bayern, Hamburg, Hessen oder Niedersachsen zu entscheiden. Die notwendigen Daten seien vorhanden, der Vollzug ist weitgehend vorbereitet.
Im Umkehrschluss heißt dies, dass sich gerade Grundbesitzer aus diesen Bundesländern leider nicht an die Musterklagen des BdSt „anhängen“ können. Die verfassungsrechtlichen Zweifel betreffen nach dem Gutachten von Prof. Kirchhof lediglich das Bundesmodell, sowie ausdrücklich darüber hinaus das Bodenwertmodell Baden-Württembergs. Nur in diesen Fällen können entsprechende Einsprüche nunmehr auf die Musterklagen des BdSt gestützt werden.