Die Finanzbehörde Hamburg hat mitgeteilt, dass ihr Auskunftsersuchen an das Vermittlungsportal AirBnB erfolgreich war! Das Unternehmen habe über seine Europazentrale in Irland die geforderten steuerlich relevanten Daten der Steuerfahndung Hamburg übermittelt. Die Daten betreffen zahlreiche deutsche Vermieter, die ihren Wohnraum über AirBnB vermietet haben.
Diese Daten werden nun von der Steuerfahndung Hamburg ausgewertet. In Einzelfällen ist sogar denkbar, nicht erklärte Vermietungseinkünfte bis zu zehn Jahre in die Vergangenheit zu besteuern. Soweit Vermieter außerhalb von Hamburg betroffen sind, werden die Daten kurzfristig den zuständigen Ländern zur weiteren Überprüfung übermittelt.
Es ist daher damit zu rechnen, dass bald deutschlandweit entsprechende Anschreiben an Steuerpflichtige versandt werden, in denen eine entsprechende Nacherklärung der Einkünfte gefordert werden wird.
Beachten Sie: Spätestens ab dem Zugang eines solchen Schreibens ist den betroffenen Steuerpflichtigen die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige verwehrt. Mit den Rohdaten haben die Steuerbehörden nunmehr ein wirksames Instrument gegen steuerunehrliche Vermieter in der Hand.