Seit Oktober 2022 ist die Minijob-Grenze an den Mindestlohn gekoppelt. Das heißt: Steigt der Mindestlohn, steigt automatisch auch die Minijob-Grenze.
Zum 1. Januar 2024 wird der allgemeine gesetzliche Mindestlohn per Gesetz auf 12,41 € pro Stunde angehoben (bisher: 12,00 €). In der Folge steigt die Entgeltgrenze für Minijobs auf 538 € (bisher: 520 €). Die Midijob-Grenze bleibt 2024 unverändert bei 2.000 €.