Eine weitere gute Nachricht für Landwirte: Die Möglichkeit der Tarifermäßigung soll um zwei Betrachtungszeiträume nämlich die Veranlagungszeiträume 2023 bis 2025 und 2026 bis 2028 verlängert werden.
Hintergrund: Die Tarifglättung führt dazu, dass Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer ein freijähriger Betrachtungszeitraum ist. Damit kommt es praktisch schon bei der Festsetzung der Einkommensteuer zu einem Ausgleich der Einnahmen „guter“ und „schlechter“ Jahre. Ziel der Regelung ist eine Abmilderung von Gewinnschwankungen infolge des Klimawandels und allgemein schwankender Witterungsbedingungen.