Verordnung zur Vergabe steuerlicher Wirtschafts-Identifikationsnummern

Die bundesweite Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) startet: Zum 01.11.2024 soll mit der initialen Vergabe der W-IdNr. begonnen werden. Die initiale Vergabe und die Mitteilung an die wirtschaftlich Tätigen erfolgt in mehreren Stufen und soll 2026 abgeschlossen werden. Die W-IdNr. ist eine eindeutige Identifikationsnummer, die allen wirtschaftlich Tätigen in Deutschland zugewiesen wird. Dies betrifft Unternehmen aller Rechtsformen. Perspektivisches Ziel der Einführung der W-IdNr. ist die Vereinfachung der Kommunikation zwischen den wirtschaftlich Tätigen und Behörden sowie zwischen den Behörden untereinander. Einzelheiten sollen in der Wirtschafts-Identifikationsnummernverordnung geregelt werden. Hierzu zählen:

  • Zeitpunkt der Einführung der W-IdNr
  • Richtlinien zur Vergabe der W-IdNr.
  • Fristen zu Löschung

Die Umsetzung soll durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erfolgen. Es hat kürzlich auch einen FAQ-Katalog zur W-IdNr. herausgebracht. Dort finden sich z.B. die nachfolgenden Aussagen:

Wer bekommt eine Wirtschafts-Identifikationsnummer und warum?

Die W-IdNr. wird an alle wirtschaftlich Tätigen vergeben. Wirtschaftlich tätig können natürliche Personen, juristische Personen und Personenvereinigungen sein.

Wirtschaftlich Tätige, die gesetzlich zum Abführen von Umsatzsteuer verpflichtet oder Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind, erhalten ab November 2024 ihre W-IdNr. Sollten Sie zu keiner dieser Gruppen gehören, wird an Sie zum jetzigen Zeitpunkt noch keine W-IdNr. vergeben.

Die W-IdNr. ermöglicht eine eindeutige Identifizierung des wirtschaftlichen Tätigen im Besteuerungsverfahren.

Werden mehrere W-IdNrn. erteilt, wenn mehrere Gewerbe betrieben werden?

Jeder wirtschaftlich Tätige erhält zur eindeutigen Identifizierung im Besteuerungs- und Verwaltungsverfahren eine W-IdNr. Sofern der wirtschaftlich Tätige über mehrere wirtschaftliche Tätigkeiten, Betriebe oder Betriebsstätten verfügt, wird die W-IdNr. lediglich durch weitere Unterscheidungs-Merkmale (U-Merkmal) ergänzt.

Wann erhalte ich meine W-IdNr?

Wirtschaftlich Tätige, die gesetzlich zum Abführen von Umsatzsteuer verpflichtet oder Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind, erhalten die W-IdNr. ab November 2024. In den übrigen Fällen erfolgt die Vergabe und Mitteilung zu einem späteren Zeitpunkt.

Wenn bis Ende November noch keine W-IdNr. mitgeteilt worden ist, hat das keine Nachteile. Eine Angabe der W-IdNr. in steuerlichen Erklärungsvordrucken ist bis zum Abschluss der erstmaligen Vergabe optional.

Ist die W-IdNr. kostenpflichtig?

Die W-IdNr. wird ausschließlich vom BZSt vergeben. Das BZSt stellt hierfür keine Kosten in Rechnung.

Der vollständige FAQ-Katalog bezüglich der W-IdNr. kann hier abgerufen werden:

https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Identifikationsnummern/Wirtschafts-Identifikationsnummer/FAQ/faq_widnr.html